Umzugstipps, die wichtig sind!
Mietvertragskündigung
Haben Sie Ihrem alten Vermieter schon mitgeteilt, dass Sie Umzugspläne haben?
Kündigen Sie Ihre Wohnung rechtzeitig. Je nach Wohndauer liegen die Kündigungsfristen zwischen 14 Tagen und 12 Monaten.
Renovierung
Alle notwendigen Renovierungsarbeiten sollten Sie mit Ihrem Vermieter absprechen. Lassen Sie sich bei Wohnungsabnahme die durchgeführten Renovierungsarbeiten schriftlich bestätigen.
Verkauf
Bevor Sie fest eingebaute Gegenstände wie Fliesen, Einbauküche etc. entfernen, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, ob diese an den Nachmieter verkauft werden können.
Umzugsurlaub
Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Umzugsurlaub.
Sperrmüll
Nutzen Sie die Gelegenheit eines Umzuges und trennen Sie sich von alten Sachen. Vereinbaren Sie rechtzeitig den Termin für die Sperrmüllentsorgung.
Handwerker
Sprechen Sie rechtzeitig mit Handwerker für die De-/Montage von Herd, Einbauküche, Waschmaschine etc.
IN DER NEUEN WOHNUNG
Renovierung
Kontrollieren Sie den Zustand Ihrer neuen Wohnung. Organisieren Sie notwendige Maler- und Tapezierarbeiten rechtzeitig, bevor der Möbeltransport beginnt.
Umzugsmittel
Wenn Sie den Umzug eigenständig, ohne Umzugsfirma durchführen, besorgen Sie sich ausreichend Umzugskartons, Schutzplanen, Decken und dergleichen. Organisieren Sie Transportfahrzeuge.
Transport
Reservieren Sie sich rechtzeitig Parkplätze vor Ihrer alten und neuen Wohnung, um schnell und ungehindert auf- und abladen zu können.
DER UMZUGSTAG
Zeitiges Aufstehen sichert einen ruhigen Ablauf. Führen Sie Ihren Umzug allein durch, geht mit Freunden vieles schneller. Sprechen Sie Helfer an.
Reinigen Sie die alte Wohnung und evtl. das Treppenhaus gründlich, wenn die letzten Kisten und Möbel abtransportiert sind.
Haben Sie alles? Nichts liegen gelassen? Wasser- und Gashähne sind geschlossen? Briefkasten leer, Türschild eingepackt? Lesen Sie die Zählerstände ab und teilen Sie diese den entsprechenden Unternehmen mit.
Bank, Sparkasse, Postgiro
Teilen Sie Ihrer Bank die neue Anschrift mit. Einzugsermächtigungen und Daueraufträge müssen geändert werden.
Post
Stellen Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag. Informieren Sie die GEZ (Gebühreneinzugszentrale),
TV
Informieren Sie die Kabelgesellschaft, melden Sie Ihren alten TV-Anschluss ab und den Neuen an.
Telefon
Informieren Sie den Telefonnetzbetreiber, melden Sie Ihr Telefon um. Ziehen Sie aus einer anderen Stadt zu, beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Telefonanschluss.
Informieren Sie Ihren Telefonanbieter über die Änderungen.
Strom/Wasser/Fernwärme/Gas
Die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH übernimmt für Sie die Anmeldung Ihrer Wasser-/Fernwärmeabrechnung.
Die Anmeldung für Strom/ Gas richten Sie bitte an das jeweilige Unternehmen.
Einwohnermeldeamt
Innerhalb von 14 Tagen teilen Sie Ihrem alten bzw. neuen Einwohnermeldeamt die neue Anschrift mit. Vergessen Sie bitte nicht Ihren Ausweis/Reisepass mitzunehmen.
Straßenverkehrsamt
Als Autobesitzer müssen Sie dem Straßenverkehrsamt Ihre neue Anschrift mitteilen und Ihr Auto ggf. neu zulassen. Dazu benötigen Sie die Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, KfZ-Schein und KfZ-Brief, bei Neuanmeldung auch die Versicherungs-Doppelkarte.
Adressenänderung
Informieren Sie über Ihre neue Anschrift auch:
Arbeitsamt, Arbeitgeber, ehemaligen Vermieter, Krankenkasse, Kindergarten, Schule, Versicherungen, Zeitungen- und Zeitschriftenabonnements, Finanzamt.
Denken Sie auch daran, Freunden und Bekannten Ihre neue Adresse mitzuteilen.